Saisonkennzeichen
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann sowohl bei der Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung erfolgen, als auch bei einem bereits zugelassenem Fahrzeug (auch vor Beginn des Saisonzeitraumes). Die Laufzeiten der Saison-Kennzeichen bestimmen Sie selbst - wählen Sie einen Zeitraum zwischen zwei und elf ganzen Kalendermonaten.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass, eventuell Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliches Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- eVB-Nummer (früher Doppelkarte) für Saison-Kennzeichen
- eventuell Vollmacht für den Beauftragten
- Bei Firmen einen Auszug aus dem Handelsregisterauszug
- Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
Informationen des BayernPortals: